15. April 2025: Neues aus der Gemeinde


Neues aus der Gemeinde Ahrbrück

Aktuelle Termine
23.04. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss entfällt
Sitzungstermine 2. Halbjahr 2025
03.07. Sitzung Gemeinderat
20.08. Sitzung Bau- und Campingplatzausschuss
27.08. Sitzung Gemeinderat
10.09. Sitzung Kulturausschuss
23.09. Sitzung Gemeinderat
08.10. Sitzung Bau- und Campingplatzausschuss
15.10. Sitzung Gemeinderat
22.10. Sitzung Kulturausschuss
05.11. Sitzung Gemeindeart
18.11. Sitzung Bau- und Campingplatzausschuss
10.12. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
17.12. Optional: Sitzung aller Ausschüsse/Sitzung Gemeinderat

Diverse Baustellen
Laut Information des Landesbetriebs Mobilität wird die B 257 im Bereich der Ortsdurchfahrt vom 14.04. – 30.04.2025 halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird mittels Ampelanlage geregelt. 
Die Fertigstellung der Brücke Sudetenstraße ist für Juni 2025 geplant.
An/In der Ahr sollen in Höhe der Behelfsbrücke Richtung Hönningen Baggerarbeiten erfolgen, damit bei einem normalen Hochwasser die B 257 nicht mehr überschwemmt wird. Weitere Arbeiten an der Ahr werden laut Kreisverwaltung vorerst nicht erfolgen. Es wird auf das abschließende hydraulische Gutachten für die gesamte Ahr gewartet.
Die Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Herstellung des Stichwegs Talstraße erfolgte an die Firma HTI GmbH, Daun-Pützborn zum Angebotspreis von 199.199,53 €. Die Ortsgemeinde trägt den Anteil von 38.022,60 €. Der Anteil Kanalbau für das Abwasserwerk Mittelahr beläuft sich auf 140.259,31 € und für die Wasserleitung für den ZVWV Eifel-Ahr auf 20.917,62 €.

Haushalt
Die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurde durch die Kommunalaufsicht genehmigt.

Kirche / Pfarrhaus
Das Pfarrhaus wurde geräumt und die Glocken wurden abgehangen. Ein weiterer Zeitplan zum Rückbau ist nicht bekannt.

Spielplatz Ahrbrück
Die Reparaturmaßnahmen an den vorhandenen Geräten werden bald erfolgen. Das neue Spielgerät und der Sandkasten werden erst errichtet, wenn die Bachmauer saniert ist, da ggf. Arbeiten über den Spielplatz erfolgen müssen. 

Friedwald
Nach neusten Informationen ist nun doch kein gewidmeter Weg mehr für die Inbetriebnahme des Friedwalds notwendig. Aktuell ist der Bebauungsplan angefragt. 

Widmung von Straßen
Die VG Altenahr kann nicht genau sagen, welche Gemeindestraßen in der Vergangenheit gewidmet wurden und damit zu einer öffentlichen Sache erklärt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wurde. Deshalb folgt in einer der nächsten Sitzung eine (Nach-)Widmung aller Straßen. Die Beitragsberechnung (erstmaliger Ausbau oder wiederkehrende Beiträge) ist unabhängig von der Widmung. Eine Widmung ist allerdings Voraussetzung um wiederkehrende Beiträge erheben zu können.
2. Fortschreibung des landesplanerischen Vertrages
Die Ortsgemeinde Altenahr hat den Beschluss zur 2. Fortschreibung des landesplanerischen Vertrags zwischen den Ortsgemeinden Altenahr und Ahrbrück über die Ergänzung der zentralörtlichen Grundversorgungsfunktion in Bezug auf den Bebauungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet Pützfeld“ bislang noch nicht getroffen. Die Ortsgemeinde Altenahr wünscht Änderungen an dem vorgelegten Vertrag. Sobald dieser von Altenahr unterschrieben ist, eröffnet es Ahrbrück die Möglichkeit das Versorgungszentrum an den Märkten zu erweitern. 

Konversion Brohl Wellpappe
Das Konversionsmanagement wurde bis zum 30.06.2025 verlängert. Es bestehen Überlegungen auch die Hallen auf der linken Seite bis zum Bauhof abzureißen und neue Gewerbeflächen entstehen zu lassen. Sobald dazu mehr Informationen vorliegen, werden unsere dort angesiedelten Gewerbetreibenden kontaktiert und beteiligt. 
Für die bereits freie Fläche auf der rechten Seite wird es eine europaweite Ausschreibung für interessierte Investoren geben.
Spenden

Es wurde eine Spende in Höhe von 300 € für die KG Jecke Domspatzen angenommen.

2. Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Der TOP wurde bereits in einer vorherigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil beschlossen. Da der Beschluss im öffentlichen Teil erfolgen muss, wurde er nun erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Kommunale Wärmeplanung
Durch das Wärmeplanungsgesetz sind u.a. die Kommunen verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. Die Aufgabe übertragt die Ortsgemeinde Ahrbrück an die Verbandsgemeinde Altenahr. Für die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten. Die VG wird voraussichtlich 90 % der förderfähigen Kosten bezuschusst bekommen.

Bündelungsausschreibung Strom
Der Gemeinderat hat beschlossen, sich der Bündelungsausschreibung Strom des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für den Zeitraum vom 01.01.2026 – 31.12.2028 anzuschließen. Die Ausführung der Ausschreibung erfolgt durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH. Bei der Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms fiel die Entscheidung für Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote und beim Beschaffungsmodell auf eine strukturierte Beschaffung mit fixem Lieferpreis für jedes Kalenderjahr.

Maßnahmenkatalog Wiederaufbau
Die Wiederherstellung der Wirtschaftswege und die Sanierung des Bürgerhauses sind beauftragt. 
Die überdachten Sitzgruppen sind im Zuge der Neubeschaffung von Bänken und Pavillons nach der Flut beschafft und errichtet worden. Eine Bitte an alle: Wir freuen uns über jeden, der sie nutzt! Bitte hinterlasst die Sitzgruppen sauber und aufgeräumt. 

Bei der Planung des Sportplatzes steht noch eine wichtige Entscheidung der Ortsgemeinde Altenahr zur Interkommunalität aus. Dies ist eine von mehreren Voraussetzungen für die 100%ige Förderung eines Kunstrasenplatzes. 

Weitere Sport- und Freizeitmöglichkeiten sind rund um den Spielplatz am Friedhof OT Brück geplant. Ziel ist das Kleinspielfeld dorthin zu versetzen und zu einem Multicourt zu erweitern (Fußball, Basketball und Netz für z.B. Badminton). Darüber hinaus ist ein modularer Pumptrack geplant. Dafür wirbt die Gemeinde gerade bei verschiedenen Organisationen um finanzielle und personelle Unterstützung.

Der Infrastrukturkanal im Mühlenauel und die Verrohrung von Mirbach und Steinbach sind weiterhin in Bearbeitung.

Straßenausbau Ermlandstraße, Hirschbachstraße, Am Kindergarten, Rochusstraße 
Der Gemeinderat hat entschieden, die VG Altenahr zu beauftragen, die Straßenbreite von 3,5 Meter und eine mögliche Einbahnstraßenregelung zu prüfen; hilfsweise die rechtlich zulässige Mindestbreite. Insoweit wird der Beschluss über die bisherige Ausbaubreite von 4,75 Meter ausgesetzt. Nach Vorlage der Prüfungsergebnisse wird eine erneute Anliegerversammlung durchgeführt. Es soll auch weiterhin einen kreiselfreien Kreuzungsbereich geben.

Alle Beschlussvorlagen aus der Gemeinderatssitzung vom 02.04.2025 sind unter folgenden Links einsehbar:
https://altenahr.gremien.info/meeting.php?id=2025-OGAHRRAT-56 (Text: Anja Müller, red. Mitarbeit Franz-Josef Christ, Gerd Ulrich) 
Guido Galle, Ortsbürgermeister

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