7. November 2023: Neues aus der Gemeinde Ahrbrück,

Neues aus der Gemeinde Ahrbrück

Wie angekündigt, möchten wir über die aktuellen

Ereignisse und Sachstände berichten:


Sachstand ehemalige St. Andreas Kirche und Pfarrhaus

Nach den uns vorliegenden Informationen wurde

seitens des Bistums Trier zwischenzeitlich ein

Ingenieurbüro beauftragt, um den Abbau der beiden

Gebäude zu planen und umzusetzen.


Konversion Fabrikgelände Brohl Wellpappe

Die Vergabe der Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen

für die Kfz-Werkstatt und die südliche Halle Brohl

Wellpappe (rechte Seite Richtung Kesseling) wurde

beschlossen. Den Zuschlag erhält die Firma Rhiem &

Sohn GmbH & Co. KG zu einem Angebotspreis von

934.058,80 €. Die Arbeiten werden voraussichtlich im

November 2023 beginnen. Dabei wird es sowohl zu

erhöhtem Lärm, dauerhaften, sowie temporären

Straßensperrungen und zu Staubentwicklungen

kommen. Wir bitten um Verständnis, dass ein solcher

Abriss nicht ohne Beeinträchtigungen für die

Anwohnerinnen und Anwohner umsetzbar ist.


Die Beschlussvorlage ist unter folgendem Link

einsehbar:

https://altenahr.more-

rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=201901271010018

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Die Beplanung der frei werdenden Flächen nach dem

Abriss soll durch einen Investor erfolgen. Dafür ist ein

Interessenbekundungsverfahren mit mehreren Stufen

vorgesehen, welches ab November 2023 mit Stufe 1

beginnen wird und im Mai 2024 abgeschlossen sein

wird.

Die Beschlussvorlage sowie die Gesamtübersicht des

Prozesses finden Sie unter folgendem Link:

https://altenahr.more-

rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=201901280910018

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Vergabe der Grundstücke Talstraße/Birkenweg

Sobald die Auslegungsfristen der Änderung des

Bebauungsplanes vorüber sind, werden die

Vergaberichtlinien und der Bewerbungsbogen, sowie


die Bewerbungsfrist veröffentlicht. Vorrangig werden

die Grundstücke an Bewerbende vergeben, die in Folge

der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 ihr bisheriges

Haus verloren haben.


Holzabfälle im Dennbach/Denntal

Eine der dort tätigen Forstbetriebe hat Holzabfälle im

Dennbach liegen gelassen. Aufgrund der Gefährdung

für den Ort bei einem möglichen Hochwasser, wurde

der Förster aufgefordert, diesen Umstand zeitnah von

der verursachenden Firma beheben zu lassen. Da dies

bisher nicht erfolgt ist, wird der Firma in Absprache mit

dem Förster eine Frist zu Behebung der Verunreinigung

gegeben. Sollte die Frist nicht eingehalten werden,

müssen die Arbeiten anderweitig vergeben werden und

der Firma in Rechnung gestellt werden.


Instandsetzung der Zuwegung „Am Kristallbad“

(oberhalb Campingplatz Denntal)

Zur Beseitigung der Schlaglöcher auf der Zuwegung

zum Campingplatz Denntal wurde die Firma A.u.G.

Fuhrmann aus Dümpelfeld zu einem Angebotspreis von

8.354,28 € beauftragt. Wir bedanken uns bereits jetzt

bei den beiden Sponsoren, die die Kostenübernahme

zugesagt haben.

Die Beschlussvorlage ist unter folgendem Link zu

finden:

https://altenahr.more-

rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=2019012010100185


Sportanlagen

Der frühere Sportplatz wurde nach der Flut als Flugfeld

für Rettungshubschrauber, Schwerlast-LKW,

Versorgungseinrichtungen und eine

Wohncontaineranlage genutzt. Auf einer der ersten

Gemeinderatssitzungen nach der Flut wurde bekannt

gegeben, dass der Platz strukturell beschädigt ist und

alle Optionen geprüft werden müssen.

Es folgten intensive und umfangreiche Gespräche mit

verschiedenen Institutionen (Sportbund Rheinland,

Institut für Sportstättenentwicklung, Ministerium des

Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Kreisverwaltung

Ahrweiler, Verbandgemeinde Altenahr), in denen die

Situation ausführlich diskutiert, Besichtigungen vor Ort

durchgeführt und unterschiedliche Ansätze zur


Wiederherstellung des Platzes beleuchtet wurden.

Aufgrund der Haushaltslage war es das Ziel, den Platz

mit Hilfe von Fördermittel wieder aufzubauen. Dabei

wären die Ortsgemeinde und der ABK sowohl mit einer

Wiederherstellung des ursprünglichen Ascheplatzes als

auch mit einem Rasenplatz einverstanden gewesen.

Beide Optionen scheiterten an der nicht vorhandenen

Förderfähigkeit. Die Maße des Platzes schließen einen

Rasenplatz aus, da die Breite nicht die Vorgaben erfüllt.

Es wurde sogar geprüft, ob eine Überbauung des

Kesselinger Baches möglich wäre. Dies wurde aus

umweltrechtlichen Gründen als nicht

genehmigungsfähig eingestuft. Ein Hartplatz entspricht

heutzutage leider nicht mehr den geltenden Standards

und wird deshalb nicht mehr gefördert. Der ABK ist

finanziell nicht in der Lage, Kosten in der zu

erwartenden Größenordnung ohne Zuschüsse zu

tragen. Zumal sich gezeigt hat, dass die Deckschicht

hierzu aufgrund Verunreinigungen hätte abgetragen

werden müssen.

Um den Platz sinnvoll und für sportliche Zwecke weiter

nutzen zu können, wurden mit Hilfe von Sponsoren

alternative Sportmöglichkeiten geschaffen, die

ausdrücklich allen zur Verfügung stehen! Wie bereits

mitgeteilt ist das Planungsbüro Monreal aus Hönningen

damit beauftragt, die Anlagen für die Leichtathletik

(Tartanbahn, Sprunggrube, Ballwurf) zu realisieren.

Darüber hinaus wird geprüft, ob weitere Einrichtungen

möglich sind - in der Überlegung sind ein Basketball-

oder Volleyballfeld und eine Boulebahn. Ferner ist die

Errichtung von Sanitäranlagen und Umkleidekabinen

auf dem Multifunktionsplatz vorgesehen.

Weiterhin wird intensiv versucht, eine alternative

Fläche zur Errichtung eines neuen Sportplatzes zu

finden. Die Fläche zwischen Ahrbrück und Kesseling

(hinter dem schwarzen Kreuz) ist nicht so einfach und

schnell zu realisieren wie erhofft. Aktuell sind nicht alle

Grundstücksbesitzer bereit ihre Flächen dort zu

verkaufen. Darüber hinaus handelt es sich um ein FFH-

Gebiet, was erhöhte Hürden im Bereich des

Umweltschutzes mit sich bringt. Um jedoch zeitnah

eine Alternative zu bieten, wurde sowohl mit den

Gemeinden Hönningen als auch Lind gesprochen. Die

Errichtung des Sportplatzes in Hönningen wird noch

Zeit in Anspruch nehmen, weshalb bereits Gespräche

mit Lind geführt wurden. Der alte Sportplatz in Lind

könnte relativ schnell und einfach wieder hergerichtet

werden. Strom und Wasser ließen sich ebenfalls

verlegen. Sanitäranlagen und Umkleidekabinen

könnten temporär mit Containern bereitgestellt


werden. Derzeit ist der Platz noch an den

Bogenschützenverein verpachtet, denen aber eine

Alternative angeboten werden könnte. Hier stehen

noch weitere Gespräche aus. Über die weiteren

Entwicklungen wird berichtet.

Sollten zum Thema Sportplatz noch Fragen offen sein,

ist das Ratsmitglied Christian Keuler, zugleich im

Vorstand des ABK, gerne bereit Auskunft zu geben. Er

ist per Mail zu erreichen unter ch.keuler@web.de


Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
nach § 10 a KAG und Satzung zur Verschonung

Das Land Rheinland-Pfalz hat die verpflichtende

Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den

Ausbau von Verkehrsanlagen zum 01.01.2024

beschlossen. Infolge dessen musste die Ortsgemeinde

eine entsprechende Satzung beschließen.

Bei den bisherigen einmaligen Ausbaubeiträgen wurde

lediglich der Ausbau einer Straße betrachtete und auch

nur die Anlieger der ausgebauten Straße zu Beträgen

herangezogen. Zukünftig werden alle

Ausbaumaßnahmen an einer Verkehrsanlage in der

gesamten Abrechnungseinheit betrachtet und alle


Anlieger der Abrechnungseinheit zu Beträgen

herangezogen. Der Ort Ahrbrück wird mit seinen drei

Ortsteilen eine Abrechnungseinheit darstellen. Damit

werden immer alle Einwohnerinnen und Einwohner bei

entsprechenden Maßnahmen belastet, dafür allerdings

in einer viel geringeren Höhe, da die Beiträge in jedem

Fall auf mehr Grundstücksbesitzer aufgeteilt werden.

Auch die Anlieger einer klassifizierten Straße (Bundes-,

Landes- und Kreisstraße) werden beim

wiederkehrenden Beitrag in gleicher Höhe belastet wie

die an Gemeindestraßen. Die Beiträge fallen nur an,

wenn eine Ausbaumaßnahme durchgeführt wird,

können sich je nach Dauer der Maßnahme aber auf

mehrere Jahre verteilen. Fallen keine

Straßenausbaumaßnahmen an, werden auch keine

wiederkehrenden Beiträge erhoben (kein Prinzip

„Spardose“). Der Gemeindeanteil beläuft sich auf 20 %

und bildet den Anteil des Durchgangsverkehrs zum

Anliegerverkehr ab.

Die Beiträge für eine erstmalige Herstellung einer

Straße richten sich weiterhin nach dem Baugesetzbuch,

wonach die Anlieger der Straße 90 % und die Gemeinde

10 % der Kosten tragen. Hier spielt die Neuregelung

keine Rolle.


Als Überleitungsregelung für bereits zu leistende

Beiträge wurde eine Satzung zur Verschonung

beschlossen. Für Erschließungsbeiträge sind

Grundstücke pauschal 20 Jahre verschont. Die

Verschonungsdauer für Ausbaubeiträge wird

beitragsbezogen ermittelt.

Die Beschlussvorlagen sowie die Satzungen sind unter

folgendem Link in Gänze einsehbar:

https://altenahr.more-

rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=2019010510100182


https://altenahr.more-

rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=2019010510100183


Seniorenfeier

Wir informieren bereits jetzt, dass die Seniorenfeier der

Ortsgemeinde Ahrbrück am Freitag, den 08.12.2023 im

Tannenhof stattfinden wird. Weitere Informationen

folgen.


Bürgersprechzeiten seit dem 01.10.2023


Montags und mittwochs von 09:30 bis 13:00 Uhr im

Bürgerhaus/Bahnhof. Selbstverständlich sind

besondere Terminabsprachen jederzeit möglich unter

0160-3612504.


Alle Beschlussvorlagen der letzten

Gemeinderatssitzung vom 30.10.2023 sind auf der

Internetseite der VG Altenahr einsehbar:

https://altenahr.more-

rubin1.de/meeting.php?id=2023-OGAHRRAT-44

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