Neues aus der Gemeinde Ahrbrück
Wie angekündigt, möchten wir über die aktuellen
Ereignisse und Sachstände berichten:
Sachstand ehemalige St. Andreas Kirche und Pfarrhaus
Nach den uns vorliegenden Informationen wurde
seitens des Bistums Trier zwischenzeitlich ein
Ingenieurbüro beauftragt, um den Abbau der beiden
Gebäude zu planen und umzusetzen.
Konversion Fabrikgelände Brohl Wellpappe
Die Vergabe der Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen
für die Kfz-Werkstatt und die südliche Halle Brohl
Wellpappe (rechte Seite Richtung Kesseling) wurde
beschlossen. Den Zuschlag erhält die Firma Rhiem &
Sohn GmbH & Co. KG zu einem Angebotspreis von
934.058,80 €. Die Arbeiten werden voraussichtlich im
November 2023 beginnen. Dabei wird es sowohl zu
erhöhtem Lärm, dauerhaften, sowie temporären
Straßensperrungen und zu Staubentwicklungen
kommen. Wir bitten um Verständnis, dass ein solcher
Abriss nicht ohne Beeinträchtigungen für die
Anwohnerinnen und Anwohner umsetzbar ist.
Die Beschlussvorlage ist unter folgendem Link
einsehbar:
https://altenahr.more-
rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=201901271010018
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Die Beplanung der frei werdenden Flächen nach dem
Abriss soll durch einen Investor erfolgen. Dafür ist ein
Interessenbekundungsverfahren mit mehreren Stufen
vorgesehen, welches ab November 2023 mit Stufe 1
beginnen wird und im Mai 2024 abgeschlossen sein
wird.
Die Beschlussvorlage sowie die Gesamtübersicht des
Prozesses finden Sie unter folgendem Link:
https://altenahr.more-
rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=201901280910018
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Vergabe der Grundstücke Talstraße/Birkenweg
Sobald die Auslegungsfristen der Änderung des
Bebauungsplanes vorüber sind, werden die
Vergaberichtlinien und der Bewerbungsbogen, sowie
die Bewerbungsfrist veröffentlicht. Vorrangig werden
die Grundstücke an Bewerbende vergeben, die in Folge
der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 ihr bisheriges
Haus verloren haben.
Holzabfälle im Dennbach/Denntal
Eine der dort tätigen Forstbetriebe hat Holzabfälle im
Dennbach liegen gelassen. Aufgrund der Gefährdung
für den Ort bei einem möglichen Hochwasser, wurde
der Förster aufgefordert, diesen Umstand zeitnah von
der verursachenden Firma beheben zu lassen. Da dies
bisher nicht erfolgt ist, wird der Firma in Absprache mit
dem Förster eine Frist zu Behebung der Verunreinigung
gegeben. Sollte die Frist nicht eingehalten werden,
müssen die Arbeiten anderweitig vergeben werden und
der Firma in Rechnung gestellt werden.
Instandsetzung der Zuwegung „Am Kristallbad“
(oberhalb Campingplatz Denntal)
Zur Beseitigung der Schlaglöcher auf der Zuwegung
zum Campingplatz Denntal wurde die Firma A.u.G.
Fuhrmann aus Dümpelfeld zu einem Angebotspreis von
8.354,28 € beauftragt. Wir bedanken uns bereits jetzt
bei den beiden Sponsoren, die die Kostenübernahme
zugesagt haben.
Die Beschlussvorlage ist unter folgendem Link zu
finden:
https://altenahr.more-
rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=2019012010100185
Sportanlagen
Der frühere Sportplatz wurde nach der Flut als Flugfeld
für Rettungshubschrauber, Schwerlast-LKW,
Versorgungseinrichtungen und eine
Wohncontaineranlage genutzt. Auf einer der ersten
Gemeinderatssitzungen nach der Flut wurde bekannt
gegeben, dass der Platz strukturell beschädigt ist und
alle Optionen geprüft werden müssen.
Es folgten intensive und umfangreiche Gespräche mit
verschiedenen Institutionen (Sportbund Rheinland,
Institut für Sportstättenentwicklung, Ministerium des
Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Kreisverwaltung
Ahrweiler, Verbandgemeinde Altenahr), in denen die
Situation ausführlich diskutiert, Besichtigungen vor Ort
durchgeführt und unterschiedliche Ansätze zur
Wiederherstellung des Platzes beleuchtet wurden.
Aufgrund der Haushaltslage war es das Ziel, den Platz
mit Hilfe von Fördermittel wieder aufzubauen. Dabei
wären die Ortsgemeinde und der ABK sowohl mit einer
Wiederherstellung des ursprünglichen Ascheplatzes als
auch mit einem Rasenplatz einverstanden gewesen.
Beide Optionen scheiterten an der nicht vorhandenen
Förderfähigkeit. Die Maße des Platzes schließen einen
Rasenplatz aus, da die Breite nicht die Vorgaben erfüllt.
Es wurde sogar geprüft, ob eine Überbauung des
Kesselinger Baches möglich wäre. Dies wurde aus
umweltrechtlichen Gründen als nicht
genehmigungsfähig eingestuft. Ein Hartplatz entspricht
heutzutage leider nicht mehr den geltenden Standards
und wird deshalb nicht mehr gefördert. Der ABK ist
finanziell nicht in der Lage, Kosten in der zu
erwartenden Größenordnung ohne Zuschüsse zu
tragen. Zumal sich gezeigt hat, dass die Deckschicht
hierzu aufgrund Verunreinigungen hätte abgetragen
werden müssen.
Um den Platz sinnvoll und für sportliche Zwecke weiter
nutzen zu können, wurden mit Hilfe von Sponsoren
alternative Sportmöglichkeiten geschaffen, die
ausdrücklich allen zur Verfügung stehen! Wie bereits
mitgeteilt ist das Planungsbüro Monreal aus Hönningen
damit beauftragt, die Anlagen für die Leichtathletik
(Tartanbahn, Sprunggrube, Ballwurf) zu realisieren.
Darüber hinaus wird geprüft, ob weitere Einrichtungen
möglich sind - in der Überlegung sind ein Basketball-
oder Volleyballfeld und eine Boulebahn. Ferner ist die
Errichtung von Sanitäranlagen und Umkleidekabinen
auf dem Multifunktionsplatz vorgesehen.
Weiterhin wird intensiv versucht, eine alternative
Fläche zur Errichtung eines neuen Sportplatzes zu
finden. Die Fläche zwischen Ahrbrück und Kesseling
(hinter dem schwarzen Kreuz) ist nicht so einfach und
schnell zu realisieren wie erhofft. Aktuell sind nicht alle
Grundstücksbesitzer bereit ihre Flächen dort zu
verkaufen. Darüber hinaus handelt es sich um ein FFH-
Gebiet, was erhöhte Hürden im Bereich des
Umweltschutzes mit sich bringt. Um jedoch zeitnah
eine Alternative zu bieten, wurde sowohl mit den
Gemeinden Hönningen als auch Lind gesprochen. Die
Errichtung des Sportplatzes in Hönningen wird noch
Zeit in Anspruch nehmen, weshalb bereits Gespräche
mit Lind geführt wurden. Der alte Sportplatz in Lind
könnte relativ schnell und einfach wieder hergerichtet
werden. Strom und Wasser ließen sich ebenfalls
verlegen. Sanitäranlagen und Umkleidekabinen
könnten temporär mit Containern bereitgestellt
werden. Derzeit ist der Platz noch an den
Bogenschützenverein verpachtet, denen aber eine
Alternative angeboten werden könnte. Hier stehen
noch weitere Gespräche aus. Über die weiteren
Entwicklungen wird berichtet.
Sollten zum Thema Sportplatz noch Fragen offen sein,
ist das Ratsmitglied Christian Keuler, zugleich im
Vorstand des ABK, gerne bereit Auskunft zu geben. Er
ist per Mail zu erreichen unter ch.keuler@web.de
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
nach § 10 a KAG und Satzung zur Verschonung
Das Land Rheinland-Pfalz hat die verpflichtende
Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den
Ausbau von Verkehrsanlagen zum 01.01.2024
beschlossen. Infolge dessen musste die Ortsgemeinde
eine entsprechende Satzung beschließen.
Bei den bisherigen einmaligen Ausbaubeiträgen wurde
lediglich der Ausbau einer Straße betrachtete und auch
nur die Anlieger der ausgebauten Straße zu Beträgen
herangezogen. Zukünftig werden alle
Ausbaumaßnahmen an einer Verkehrsanlage in der
gesamten Abrechnungseinheit betrachtet und alle
Anlieger der Abrechnungseinheit zu Beträgen
herangezogen. Der Ort Ahrbrück wird mit seinen drei
Ortsteilen eine Abrechnungseinheit darstellen. Damit
werden immer alle Einwohnerinnen und Einwohner bei
entsprechenden Maßnahmen belastet, dafür allerdings
in einer viel geringeren Höhe, da die Beiträge in jedem
Fall auf mehr Grundstücksbesitzer aufgeteilt werden.
Auch die Anlieger einer klassifizierten Straße (Bundes-,
Landes- und Kreisstraße) werden beim
wiederkehrenden Beitrag in gleicher Höhe belastet wie
die an Gemeindestraßen. Die Beiträge fallen nur an,
wenn eine Ausbaumaßnahme durchgeführt wird,
können sich je nach Dauer der Maßnahme aber auf
mehrere Jahre verteilen. Fallen keine
Straßenausbaumaßnahmen an, werden auch keine
wiederkehrenden Beiträge erhoben (kein Prinzip
„Spardose“). Der Gemeindeanteil beläuft sich auf 20 %
und bildet den Anteil des Durchgangsverkehrs zum
Anliegerverkehr ab.
Die Beiträge für eine erstmalige Herstellung einer
Straße richten sich weiterhin nach dem Baugesetzbuch,
wonach die Anlieger der Straße 90 % und die Gemeinde
10 % der Kosten tragen. Hier spielt die Neuregelung
keine Rolle.
Als Überleitungsregelung für bereits zu leistende
Beiträge wurde eine Satzung zur Verschonung
beschlossen. Für Erschließungsbeiträge sind
Grundstücke pauschal 20 Jahre verschont. Die
Verschonungsdauer für Ausbaubeiträge wird
beitragsbezogen ermittelt.
Die Beschlussvorlagen sowie die Satzungen sind unter
folgendem Link in Gänze einsehbar:
rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=2019010510100182
rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=2019010510100183
Seniorenfeier
Wir informieren bereits jetzt, dass die Seniorenfeier der
Ortsgemeinde Ahrbrück am Freitag, den 08.12.2023 im
Tannenhof stattfinden wird. Weitere Informationen
folgen.
Bürgersprechzeiten seit dem 01.10.2023
Montags und mittwochs von 09:30 bis 13:00 Uhr im
Bürgerhaus/Bahnhof. Selbstverständlich sind
besondere Terminabsprachen jederzeit möglich unter
0160-3612504.
Alle Beschlussvorlagen der letzten
Gemeinderatssitzung vom 30.10.2023 sind auf der
Internetseite der VG Altenahr einsehbar:
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