4, April 2024: Versammlung der Jagdgenossenschaft Ahrbrück

 Jagdgenossenschaft Ahrbrück

Versammlung der Jagdgenossenschaft Ahrbrück am 4. April 2024

Am Donnerstag, den 04.04.2024, findet um 19.00 Uhr in Ahrbrück, im Bürgerhaus (ehem.

Bahnhof) Hauptstraße, eine Versammlung der Jagdgenossen statt.

Hierzu sind die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Ahrbrück herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Totengedenken

3. Mitteilungen     

4. Bericht des Kassierers

5. Bericht der Kassenprüfer für das Jagdjahr 2022/2023 und Entlastung des

Vorstandes

6. Verwendung des Reinerlöses für das Jagdjahr 2022/2023

7. Bericht des Kassieres

8. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jagdjahr 2023/2024

9. Bericht der Kassenprüfer für das Jagdjahr 2023/2024 und Entlastung des

Vorstandes

10. Verwendung des Reinerlöses für das Jagdjahr 2023/2024

11. Anträge der Vereine

12. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jagdjahr 2024/2025

13. Vertragsangelegenheiten

13.1 -Jagdrevier Brück

13.2 -Jagdrevier Pützfeld

14. Verschiedenes

Jedes Mitglied kann sich gem. § 7 der Satzung vom 29.06.2012 (geändert durch die 1.

Änderung vom 07.06.2013) durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die

Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten

gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben

Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-,

forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht

vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Die Vollmachten müssen das Vertretungsrecht für die Sitzung am 04.04.2024 eindeutig

erkennen lassen und ist bzw. sind vor Sitzungsbeginn vorzulegen.

Bei Gesamthandeigentum (sogen. Erbenland usw.) bzw. Erbengemeinschaften kann das

Stimmrecht nur von einem Vertreter ausgeübt werden.

Wir bitten die Vereine und Gruppierungen ihre Anträge bis zum 22.3.2024 in schriftlicher

Form beim Vorsitzenden Walter Radermacher, Mühlenauel 33, 53506 Ahrbrück,

einzureichen, soweit noch nicht geschehen.

Die Beschlussvorschläge; die Niederschrift der Versammlung der Jagdgenossenschaft vom

17.08.2022 und das Jagdkataster liegen in der Zeit vom 13. März 2024 bis einschließlich


3. April 2024 beim Vorsitzenden Walter Radermacher, Hauptstraße 4, Bürgerhaus 53506

Ahrbrück, zu folgenden Zeiten aus: Montag, 18, + 25. März 2024, Mittwoch 13. + 20. + 27 +

März 2024, 3. April 2024, jeweils zu den Uhrzeiten von 9.30 – 13.00 Uhr. (Außerhalb dieser

Termine ist eine telefonische Terminabsprache erwünscht)

Werden bis zur Mitgliederversammlung Einwände gegen das Jagdkataster nicht erhoben, gilt

dieses als festgestellt.

Jagdgenossenschaft Ahrbrück

Der Vorstand

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